Wer bezahlt die Therapie?

Wer bezahlt die Therapie?

Dies hängt von dem Krankheitsbild des Patienten ab. Eine Schiene, die nur wegen übermäßigen Schnarchens hergestellt wird, muss der Patient selbst bezahlen, da das Schnarchen für die Krankenkassen ein rein akustisches Problem darstellt. Eine vorliegende Schlafapnoe ist eine lebensverkürzende Erkrankung, die dringend behandelt werden muss; daher übernimmt Ihre Krankenkasse die entstehenden Kosten für eine Therapieform evtl. auch für die Zahnschiene; Selbstbeteiligung des Patienten beträgt evtl.10,00 €. Für Privatpatienten kann es unter Umständen andere Regelungen geben.

Z.Zt. gibt es keine Abrechnungsverträge zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Zahnärzten für diese Therapie; d.h. Sie erhalten von mir zu gegebener Zeit einen Heil- und Kostenplan, den Sie zur Kostenübernahmeentscheidung der Krankenkasse übersenden. Wenn die Zahnschiene hergestellt ist, bekommen Sie von mir eine Rechnung, die Sie erstens mir bezahlen und zweitens zur Kostenerstattung an die Krankenkasse weiter leiten müssen. 

Wichtig: Vor dem eigentlichen Behandlungsbeginn wissen sie, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und welche Sie selber bezahlen müssen.